Informationen zu Gutachten
Professor Nickel ist bereit, ein Gutachten zu schreiben, falls eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
-
Sie haben mindestens eine unserer Klausuren im Hauptdiploms- bzw. Bachelor-Vertiefungsprogramm bestanden und haben bezogen auf unsere Veranstaltungen einen Notenschnitt von besser als 2,0, oder
-
Sie sind bzw. waren wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl, oder
-
Sie haben ein Seminar am Lehrstuhl mit mindestens 1,7 belegt.
Falls keine der obigen Voraussetzungen erfüllt ist, kann kein Gutachten ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass die Mindestbearbeitungszeit ca. 3 Wochen beträgt. Dementsprechend muss eine Anfrage für ein Gutachten unter Berücksichtigung der Mindestbearbeitungszeit rechtzeitig gestellt werden.
Ihre Gutachtenanfragen richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen/Informationen an: Mail
- Notenauszug
- Lebenslauf
- Sonstige notwendige Formulare und Stipendienunterlagen
- Angabe der Gutachtensprache (deutsch oder englisch)
- Angabe der von der Institution vorgegebenen Gutachtendeadline