Informationen zu Gutachten

Professor Nickel ist bereit, ein Gutachten zu schreiben, falls eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Sie haben mindestens eine unserer Klausuren im Hauptdiploms- bzw. Bachelor-Vertiefungsprogramm bestanden und haben bezogen auf unsere Veranstaltungen einen Notenschnitt von besser als 2,0, oder

  • Sie sind bzw. waren wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl, oder

  • Sie haben ein Seminar am Lehrstuhl mit mindestens 1,7 belegt.

Falls keine der obigen Voraussetzungen erfüllt ist, kann kein Gutachten ausgestellt werden.

Beachten Sie, dass die Mindestbearbeitungszeit ca. 3 Wochen beträgt. Dementsprechend muss eine Anfrage für ein Gutachten unter Berücksichtigung der Mindestbearbeitungszeit rechtzeitig gestellt werden.

Ihre Gutachtenanfragen richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen/Informationen an: Mail

  • Notenauszug
  • Lebenslauf
  • Sonstige notwendige Formulare und Stipendienunterlagen
  • Angabe der Gutachtensprache (deutsch oder englisch)
  • Angabe der von der Institution vorgegebenen Gutachtendeadline